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V o r s t a n d      S a t z u n g     A n f a h r t      S p o r t a r t e n      H y m n e

TSV Holenberg von 1912 e.V.

Im Jahre 1912 wurde der Turnverein unter der Bezeichnung "Arbeiter-Turnverein Vowärts Holenberg" gegründet, der bis in die ersten Jahre des 2.Weltkrieges existierte.

Als Nachfolgeverein entstand 1946 der jetzige "Turn- und Sportverein Holenberg". Hauptinitiator war Helmut Schmidt, der auch 1947 die erste Fußballmannschaft auf die Beine stellte, die zunächst nur Freundschaftsspiele auf den Sportplätzen der Gegner austragen konnte und dabei hohe Niederlagen einstecken musste.

Ab 1949 hatten wir dann einen eigenen Sportplatz in der Feldmark nach Negenborn. Spätestens ab diesem Zeitpunkt begann auch die Jugendarbeit in unserem Verein durch Erich Fuchs.

Die Herrenmannschaft wurde mit der Zeit stärker und stieg 1954 mit Hilfe eines Trainers in die erste Kreisklasse auf, in der sich jedoch nur ein Spieljahr gehalten werden konnte.

weitere Erfolgsstationen:

  • Meister der 3. Kreisklasse 1959/60, 1969/70
  • Aufstieg in die Kreisliga 1980

Den größten Erfolg bis dahin erreichte die Fußballmannschaft mit dem Gewinn des Kreispokals 1982 mit einem 4:0 gegen den TSV Kemnade in Bevern, noch immer unter der Betreuung von Werner Freche.

Auch im Bereich der Jugendarbeit stellten sich immer mehr Erfolge ein. So wird seit einigen Jahren auch ein starker Verjüngungsprozess in der ersten Mannschaft vollzogen.

Ein Tiefpunkt war das Zerbrechen der Spielgemeinschaft mit dem Nachbarort Negenborn. Aber glücklicherweise konnte der damalige Zwangsabstieg mit drei Aufstiegsjahren und erneuter Etablierung im Kreisfußball wieder aufgewogen werden. So wurde man 1996/97 Vize-Meister der 3.Kreisklasse, 1997/98 Meister der 2.Kreisklasse Nord und 1998/99 und der erneute Vize-Meistertitel in der 1.Kreisklasse machte den Durchmarsch in die Kreisliga perfekt. Und trotz des direkten Wiederabstieges bedeutet dieses für den TSV eine Bestätigung der Mitglieder nach ihrem Streben zur Eigenständigkeit.

Im Jahre 2003 wurde unter dem Trainer Hans-Georg Klindworth endlich wieder ein Titel an den Vogler geholt. Mit der Meisterschaft in der Kreisklasse ist es der erste Titel seit 11Jahren. Seit dem spielte der TSV erfolgreich 10 Jahre in der Kreisliga und das kleinster eigenständiger Fußballverein im Kreis! Als Hans-Georg Klindworth nach 5 Jahren wieder das Ruder abgab, übernahmen als interims Lösung Uwe Schiermeister und Christian Klindworth udn ein Jahre später Uwe Maudrich. 2008 heuerte dann wieder Stefan Hauburg als Trainer bei den Roten an.

Im Mai 2009 wiederholten die Fußballer unter Stefan Hauburg des TSV das Wunder von 1982 und holten zum zweiten Mal in der Vereinsgeschichte den Kreispokal nach Holenberg. Am Pokalwochenende in Heinsen wurde am Samstag im Halbfinale der TSV Lenne mit 14:13 im atemberaubenden Elfmeterschießen geschlagen und nur einen Tag später im Finale dann auch die Heimmannschaft der SG Wesertal mit 4:3.

Seit dem 06. Juli 1985 ist de TSV in der glücklichen Lage, auf dem neuen Sportplatz spielen zu können. Das dazugehörige Sportheim wurde in schweißtreibender Eigenleistung verdienter Mitglieder erbaut. So ist diese Sportanlage der allsonntägliche Dorfmittelpunkt. Unsere Sportanlage gehört zu den schönsten im Kreis Holzminden und wird auch von den Gästen immer wieder gerne besucht.

Außer Fußball unterhält der TSV seit 1965 und den Folgejahren mehrere andere Sportarten.


Anfahrt: (Landkreis Holzminden/Niedersachsen)

Adresse der Sportanlage:
Försterei 2, 37642 Holenberg

    1. Auf der B64 Höhe Stadtoldendorf (Kloster Amelungsborn) ab.
    2. Der Kreisstraße folgen durch den Ort Holenberg durch.
    3. In der Kurve vorm Ortsausgang rechts hoch richtung Forststation.
    4. Nach ca. 150m auf der linken Seite

Die TSV Hymne als pdf zum download klick

 


Die Vereinsdaten:

Gründung:   1912
Mitgliedezahl:   ca. 230
1.Vorsitzender:  

Wolfgang Blume

Adresse:
Auf dem Meierhof 7
37642 Holenberg

Tel.: 05532/983114
Mobil: 0151/12557291
e-mail:
vorstand@tsv-holenberg.de

2.Vorsitzende:    Irmgard Stille

Adresse:
Neue Straße 27
37642 Holenberg

Tel.: 05532/8890
Mobil: 0172/3765699

e-mail: irmgardstille@web.de
Ehrenvorsitzender:   Manfed Lange
Kassenwart:  

Dietmar Voigt

Adresse:
Im Winkel 4
37642 Holenberg

Tel: 05532/81482
Mobil: 01729472579
e-mail:
dm-voigt@t-online.de

Schriftführeinr:   Heinz Laing

Adresse:

37642 Holenberg

Tel:
Mobil:
e-mail: H.Laing@t-online.de
Sparten:  
  • Fußball
  • Tischtennis
  • Kinderturnen
  • Fitness/Workout
  • Gymnastikgruppe Damen
  • Gymnastikgruppe Senioren
  • Mädchenbastelgruppe
  • Krabbelgruppe
  • Spielgruppe
  • Tanzen

...hier gehts zu den Adressesn der Spartenleiter

Vereinssatzung


§ 1
Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Holenberg von 1912 e.V. Er wurde im Jahre 1912 gegründet und bezweckt die Pflege der Leibesübungen als Mittel zur körperlichen und sittlichen Ertüchtigung, Erfrischung des Geistes, Steigerung von Selbstbewusstsein und Tatkraft sowie die Förderung der Geselligkeit und Kameradschaft. Alle Bestreben und Bindungen parteipolitischer, konfessioneller und militärischer Art innerhalb des Vereins werden abgelehnt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Allgemeine Körpererziehung auf breitester Grundlage in allen Leibesübungen und Sportdisziplinen, Schulung zu Wettkämpfen und zu Leistungen im Sinne des Olympischen Gedanken.
b) Teilnahme an Sportfesten und Wettspielen, Vereinsversammlungen und freundschaft-lichen Zusammenkünften.
Der Verein ist ein Amateurverein und als solcher tätig, seine Abteilungen arbeiten nach den Amateursatzungen ihrer Fachverbände.

§ 2
Der Verein hat seinen Sitz in Holenberg. Seine Farben sind rot-weiß.

§ 3
Die Mitgliedschaft gliedert sich in
a) Ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, sie sind jedoch von den Beiträgen befreit. Alle anderen, die nicht Ehrenmitglieder sind, sind ordentliche Vereinsmitglieder. Stimmberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Vereinsmitglieder.

§ 4
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Einreichung eines persönlich unterschriebenen Aufnahmegesuches, das den Namen, Vornamen, Geburtstag und –ort, Beruf und Wohnsitz trägt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, diese entscheidet endgültig. Die Mitgliedschaft kann von allen natürlichen und juristischen Personen erworben werden.

§ 5
Die Mitgliedschaft wird beendet durch
a) Tod
b) Austritt
c) Ausschluss
Der Austritt muss dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Der Austretende bleibt bis zum laufenden Kalendervierteljahr zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.

§ 6
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann auf Antrag des Vorstandes durch den Ältestenrat erfolgen, wenn das Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen ist oder wenn es gröblich gegen die Vereinsdisziplin verstoßen hat. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Anschuldigungen mündlich oder schriftlich zu äußern. Der Ausschluss gilt als erfolgt, wenn Dreiviertel der anwesenden Mitglieder des geladenen Ältestenrates für den Ausschluss stimmen.

§ 7
Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe jährlich von der ordentlichen Mitglieder-versammlung festgesetzt wird. Ermäßigung der Beiträge kann vom Vorstand bei vorliegenden besonderen Gründen bewilligt werden. Gleiches gilt für die Eintrittsgelder und Umlagen. Mitglieder, die trotz Mahnung 6 Monate mit dem Beitrag im Rückstand sind, verlieren ihr Stimmrecht und können vom Vorstand dem Ältestenrat zum Ausschluss vorgeschlagen werden.

§ 8
Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand
b) Der Ältestenrat
c) Die Mitgliederversammlung
d) Die Kassenprüfer
§ 9
Der Vorstand besteht aus:
a) 1. Vorsitzendem
b) 2. Vorsitzendem
c) Schriftführer
d) Kassenwart
Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 10
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftwart und den Kassenwart vertreten, wobei zur Vertretung jeweils der 1. Vorsitzende mit einem Vorstandsmitglied oder der 2. Vorsitzende mit jeweils zwei Vorstandsmitgliedern berechtigt sind.

§ 11
Dem Ältestenrat obliegt die Regelung aller persönlicher Angelegenheiten (Ausschluss von Mitgliedern, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern). Der Ältestenrat wird auf der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und besteht aus vier Mitgliedern und dem 1. Vorsitzenden. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 12
Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Kassenprüfer, die das Recht der jederzeitigen Einsicht in die Kasse und in die Buchführung haben. Sie haben der Mitgliederversammlung einen eingehenden Bericht über ihre Kassenprüfungen vorzulegen. Zwischenberichte sind dem Vorstand zu erstatten. Mindestens einmal jährlich findet die Prüfung der Vereins- und Abteilungskassen statt. Wenn gewünscht, ist den Kassenprüfern uneingeschränkte Auskunft über alle Vorgänge zu geben und Einsicht in alle dazu erforderlichen Unterlagen zu gewähren.

§ 13
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Am Schluss des Geschäftsjahres ist eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederver-sammlungen erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Die Bekanntgabe zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt über den Vereinsschaukasten am Sportgelände, den Schaukasten am Dorfgemeinschaftshaus sowie über das Internet. Die Tagesordnung muss enthalten:
a) Geschäftsbericht des Vorstandes und der Ausschüsse
b) Kassenbericht
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstands und der Ausschüsse
e) Neuwahlen
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, mit Ausnahme des Auflösungs-beschlusses. Bei Stimmengleichheit ist der Vorstand verpflichtet, binnen zwei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese unbedingte Beschlussfähigkeit hinzuweisen.

§ 14
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss eine solche innerhalb von vier Wochen einberufen, wenn der Ältestenrat oder die beiden Kassenprüfer oder 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich fordern. Die gewünschten Verhandlungspunkte sind auf die Tagesordnung zu setzen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Rechte wie die Ordentliche.

§ 15
Über die Sitzung der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, dessen Richtigkeit vom Vorsitzenden oder dessen Vertreter und dem Protokollführer zu bestätigen ist. Der Protokollführer wird vom Vorsitzenden bei Sitzungsbeginn ernannt.

§ 16
Eine Änderung der Satzung kann nur beschlossen werden, wenn ein Antrag auf Satzungsänderung in die Tagesordnung aufgenommen ist. Zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder müssen der Satzungsänderung zustimmen.

§ 17
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, nur zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§ 18
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 19
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Holenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Holenberg, den 12.01.2013